Meldungen über das Hinweisgebersystem

Was melden Sie?

Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen Sie im guten Glauben sind, dass die von Ihnen mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind, da nur in diesen Fällen ein Schutz des Meldenden besteht. Die meldende Person ist nicht im guten Glauben, wenn ihr bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich ein Hinweisgeber strafbar machen kann, wenn er wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.

Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgeberportal nur zur Meldung von rechtswidrigem Verhalten in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken genutzt werden soll. Allgemeine Beschwerden sowie Produkt- und Gewährleistungsanfragen werden nicht bearbeitet.

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Sabine Wissel
Industriestraße 1-3
63814 Mainaschaff

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