Mit Inkrafttreten der folgenden Gesetze
– Europäische Produktsicherheitsverordnung (EU-ProdSV)
– Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
– Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)
hat sich fan frankenstolz Schlafkomfort gmbh & co. KG zur Einhaltung aller geltenden Normen und Gesetze verpflichtet, insbesondere zur Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise.
Dies umfasst unter anderem die Einrichtung eines unternehmensinternen Beschwerdeverfahrens. Ziel dieses Beschwerdeverfahrens ist es, Personen zu ermöglichen, auf menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen, die durch fan frankenstolz selbst oder durch einen Zulieferer entstanden sind.
Potenzielle Hinweisgeber sind Personen, die von dem Risiko oder der Pflichtverletzung unmittelbar betroffen sind, wie die Mitarbeiter oder Kunden unserer Lieferanten oder Anwohner neben Betriebsstätten.
Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen Sie im guten Glauben sind, dass die von Ihnen mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind, da nur in diesen Fällen ein Schutz des Meldenden besteht. Die meldende Person ist nicht im guten Glauben, wenn ihr bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich ein Hinweisgeber strafbar machen kann, wenn er wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.
Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgeberportal nur zur Meldung von rechtswidrigem Verhalten in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken genutzt werden soll. Allgemeine Beschwerden sowie Produkt- und Gewährleistungsanfragen werden nicht bearbeitet.
Bitte melden Sie an:
fan frankenstolz Schlafkomfort H. Neumeyer gmbh & co. KG
Sabine Wissel
Industriestraße 1-3
63814 Mainaschaff
E-Mail compliance@frankenstolz.de